Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Vlera OS – ein Produkt der IDS Business Live AG
1. Anbieterin, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von Vlera OS, einem Produkt der IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz (nachfolgend „Anbieterin“), durch ihre Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Vlera OS richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und weitere Personen, die im Rahmen ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln (B2B). Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzrechts sind von der Nutzung von Vlera OS ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt der Kunde, im Rahmen einer solchen Tätigkeit zu handeln.
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die die Anbieterin über Vlera OS erbringt, einschliesslich der kostenlosen Unternehmensanalyse gemäss Ziffer 3.
2. Vertragsgegenstand
Vlera OS ist eine Software-as-a-Service-Plattform, die Marketingmassnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen der vom Kunden festgelegten Leitplanken autonom analysiert, plant und ausführt.
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung von Vlera OS zur Nutzung durch den Kunden gemäss dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der bei der Aktivierung bestätigten Leistungsvereinbarung (zusammen: Leistungsvereinbarung; Ziffer 5) sowie die damit verbundenen Leistungen gemäss diesen AGB. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung.
3. Kostenlose Unternehmensanalyse
Vor einer Registrierung kann eine interessierte Person kostenlos und unverbindlich eine erste Analyse ihres Unternehmens bzw. ihrer Website anfordern ("Unternehmensanalyse"). Die Unternehmensanalyse dient der ersten Einschätzung möglicher Marketingpotenziale und begründet für sich allein noch keinen Vertrag über die entgeltliche Nutzung von Vlera OS.
Wird im Anschluss an eine Unternehmensanalyse ein Kundenkonto registriert, kann die im Rahmen der Unternehmensanalyse bereits erfasste Unternehmensinformation für die weitere Einrichtung des Kontos übernommen werden; die Verarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
4. Registrierung und Kundenkonto
Die entgeltliche Nutzung von Vlera OS setzt die Registrierung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen aktuell zu halten.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er deren unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
5. Leistungsumfang und Leistungsvereinbarung
Der Leistungsumfang, die Kapazität (insbesondere die Anzahl der angebundenen Integrationen und der Teammitglieder), die Priorität des Supports sowie weitere Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der bei der Aktivierung bestätigten Leistungsvereinbarung. Alle Leistungen nutzen dieselbe Vlera-OS-Kernlogik; eine Leistungsvereinbarung kann sich insbesondere in der Kapazität und in der Priorität des Supports unterscheiden.
Die Leistungsvereinbarung kommt gemäss Ziffer 32 zustande und ist Bestandteil des Vertrags.
6. Autonome Marketingausführung
Vlera OS führt Marketingmassnahmen im Rahmen der vom Kunden definierten und freigegebenen Leitplanken eigenständig aus, ohne dass jede einzelne Massnahme vorab individuell durch den Kunden freigegeben werden muss.
Der Kunde legt diese Leitplanken (u. a. Budget, Kanäle, Tonalität und weitere Vorgaben, soweit in der Leistungsvereinbarung vorgesehen) selbst fest und kann sie jederzeit im Rahmen der Plattformfunktionen anpassen. Innerhalb der so definierten Grenzen entscheidet Vlera OS eigenständig, welche Massnahmen sinnvoll sind, und setzt diese um.
7. Keine Garantie bestimmter Marketingergebnisse
Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Marketingergebnis (z. B. eine bestimmte Anzahl Anfragen, Besucherzahlen, Conversions oder Umsatzsteigerungen). Marketingerfolg hängt von zahlreichen Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin ab.
Sämtliche auf der Vlera OS Website oder innerhalb der Plattform dargestellten Beispiele, Bandbreiten oder Referenzwerte sind illustrativ und stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Anbieterin die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben (z. B. zu Werbekonten oder Drittplattformen gemäss Ziffer 17) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Anbieterin.
9. Preise und Vergütung
Umfang, Preis, Abrechnungsperiode, Vertragsdauer und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der bei der Aktivierung bestätigten Leistungsvereinbarung. Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, exkl. gesetzlicher MWST, soweit anwendbar.
Soweit die Leistungsvereinbarung Kapazitäten festlegt, zählen als Teammitglieder alle aktiven Mitglieder des Kundenkontos einschliesslich der Inhaberin bzw. des Inhabers; als Integrationen zählen die gleichzeitig mit Vlera OS verbundenen Drittplattformen und -dienste gemäss Ziffer 17.
10. Externe Werbebudgets und Drittgebühren
Werbe- und Mediabudgets, die im Rahmen der von Vlera OS ausgeführten Massnahmen bei Drittplattformen (z. B. Google Ads, Social-Media-Werbenetzwerke) anfallen, sind, soweit die Leistungsvereinbarung nichts anderes vorsieht, nicht in der Vergütung gemäss Ziffer 9 enthalten und werden separat zwischen dem Kunden und der jeweiligen Drittplattform bzw. gemäss der vom Kunden festgelegten Budgetfreigabe abgerechnet.
Gleiches gilt für sonstige Gebühren Dritter, die im Zusammenhang mit angebundenen Drittplattformen oder -diensten anfallen (siehe Ziffer 17).
11. Abrechnung
Die Abrechnung richtet sich nach der Leistungsvereinbarung. Rechnungen werden gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen gestellt. Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Bestellprozess.
Abrechnungsperiode, Zeitpunkt der Rechnungsstellung und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsvereinbarung.
Rechnungen werden dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt.
12. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer sowie eine allfällige Verlängerung ergeben sich aus der Leistungsvereinbarung.
13. Kündigung
Form, Fristen und Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung durch eine der Parteien ergeben sich aus der Leistungsvereinbarung. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der Vertrag unverändert bestehen (vorbehältlich Ziffer 16 und Ziffer 25).
Zur ausserordentlichen Kündigung siehe Ziffer 26.
14. Erweiterung des Leistungsumfangs
Eine Erweiterung des Leistungsumfangs oder der Kapazitäten bedarf einer entsprechenden Vereinbarung (Angebot, Bestellung oder Änderung der Leistungsvereinbarung). Sie wird zu dem in der Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt wirksam; Vergütung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Vereinbarung.
15. Reduktion des Leistungsumfangs
Eine Reduktion des Leistungsumfangs oder der Kapazitäten bedarf einer entsprechenden Vereinbarung und wird zu dem in der Vereinbarung festgelegten Zeitpunkt wirksam. Bis dahin gelten der bisherige Leistungsumfang und die bisherige Vergütung unverändert weiter.
Bestehende Inhalte und Ressourcen des Kunden (z. B. Teammitglieder und verbundene Integrationen) bleiben erhalten und werden von der Anbieterin aufgrund der Reduktion weder gelöscht noch entfernt. Solange die bestehende Nutzung die vereinbarten Kapazitätsgrenzen erreicht oder übersteigt, ist jedoch die Inanspruchnahme zusätzlicher Kapazität (z. B. das Hinzufügen weiterer Teammitglieder oder das Verbinden bzw. erneute Verbinden von Integrationen) nicht möglich, bis die Nutzung wieder innerhalb dieser Kapazitätsgrenzen liegt. Die Reduktion der Nutzung (z. B. das Entfernen von Teammitgliedern oder das Trennen von Integrationen) obliegt dem Kunden.
16. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind gemäss den in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug richten sich Nachfristen und Folgen nach der Leistungsvereinbarung und, soweit diese nichts regelt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Anbieterin kann den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen von Vlera OS - insbesondere die Inanspruchnahme neuer Kapazität und die Ausführung von Marketingmassnahmen - nach Massgabe der Leistungsvereinbarung und der gesetzlichen Bestimmungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlung einschränken oder sperren. Der Zugriff auf die im Kundenkonto gespeicherten Daten bleibt bis zum Eingang der Zahlung bzw. bis zur Beendigung des Vertrags erhalten; mit Eingang der ausstehenden Zahlung wird die Einschränkung aufgehoben.
Das Recht der Anbieterin zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 26 sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche der Anbieterin (u. a. Verzugszins) bleiben vorbehalten.
17. Drittplattformen und Integrationen
Soweit Vlera OS im Auftrag des Kunden mit Drittplattformen oder -diensten (z. B. Werbenetzwerke, Analyse- oder Kommunikationsdienste) verbunden wird, gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter. Die Anbieterin hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Änderungen dieser Drittplattformen und übernimmt hierfür keine Gewähr.
18. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
Die Anbieterin ist bestrebt, Vlera OS mit einer hohen Verfügbarkeit zu betreiben, kann jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zusichern. Für Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Sicherheitsmassnahmen kann der Dienst zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein; die Anbieterin ist bestrebt, planbare Wartungsfenster mit angemessenem Vorlauf anzukündigen.
19. Änderungen von Funktionen
Die Anbieterin entwickelt Vlera OS laufend weiter und kann einzelne Funktionen anpassen, ergänzen oder einstellen, sofern der Gesamtnutzen des vereinbarten Leistungsumfangs für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über wesentliche Funktionsänderungen wird der Kunde in geeigneter Form informiert.
20. Geistiges Eigentum an Vlera OS
Sämtliche Rechte an der Vlera OS Plattform, ihrer Software, Marken und Inhalten (mit Ausnahme der Kundeninhalte gemäss Ziffer 21) verbleiben bei der Anbieterin bzw. ihren Lizenzgeberinnen. Dem Kunden wird für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Vlera OS im vereinbarten Umfang eingeräumt.
21. Kundeninhalte und erzeugte Outputs
Inhalte, die der Kunde in Vlera OS einbringt (z. B. Unternehmensinformationen, Vorgaben, Freigaben), verbleiben Eigentum des Kunden. An den im Rahmen der autonomen Marketingausführung für den Kunden erzeugten Outputs (z. B. erstellte Werbetexte, Kampagnenkonfigurationen) räumt die Anbieterin dem Kunden ein Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks ein.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
22. Daten und Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Vlera OS richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Anbieterin, abrufbar unter /datenschutz. Diese ist nicht Bestandteil dieser AGB, ergänzt sie aber hinsichtlich der Datenverarbeitung. Soweit die Anbieterin dabei Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt zusätzlich die separate Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung (ADV), abrufbar unter /auftragsdatenbearbeitung; bei Widersprüchen zwischen dieser Datenverarbeitungsregelung und der ADV geht die ADV vor.
23. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
24. Sicherheit
Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Vlera OS und die darin verarbeiteten Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und Sicherheitsvorfälle, die sein Konto betreffen, der Anbieterin unverzüglich zu melden.
25. Sperrung bei Missbrauch oder Sicherheitsrisiken
Die Anbieterin kann den Zugang zu Vlera OS vorübergehend sperren, wenn begründete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine Verletzung dieser AGB oder ein Sicherheitsrisiko für Vlera OS oder Dritte vorliegen. Die Anbieterin informiert den Kunden über die Sperrung und deren Grund, soweit dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
26. Ausserordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Sperrung gemäss Ziffer 25 oder Nachfrist gemäss Ziffer 16 seinen Pflichten nicht nachkommt oder Vlera OS in erheblicher Weise missbräuchlich nutzt.
27. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an Vlera OS. Der Kunde kann seine im Kundenkonto gespeicherten eigenen Inhalte innert einer angemessenen Frist nach Vertragsende exportieren, soweit die Plattform eine entsprechende Funktion bereitstellt; danach können diese Daten gemäss der Datenschutzerklärung gelöscht werden.
28. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für das Ausbleiben eines bestimmten Marketingergebnisses gemäss Ziffer 7 haftet die Anbieterin nicht.
29. Verantwortung für autonome Massnahmen
Die Anbieterin ist verantwortlich für die sorgfältige Ausführung der Marketingmassnahmen innerhalb der vom Kunden festgelegten Leitplanken gemäss Ziffer 6. Der Kunde ist verantwortlich dafür, diese Leitplanken sachgerecht festzulegen und bei Bedarf anzupassen; Massnahmen, die innerhalb korrekt gesetzter Leitplanken erfolgen, begründen für sich allein keine Pflichtverletzung der Anbieterin.
30. Änderungen von Preisen und Konditionen
Änderungen der vereinbarten Preise und Konditionen richten sich nach der Leistungsvereinbarung. Soweit diese nichts regelt, bedürfen sie einer Vereinbarung der Parteien.
Für bestehende Verträge gelten die Preise und Kapazitäten der Leistungsvereinbarung in der bei Vertragsabschluss bzw. bei der letzten Vereinbarung vereinbarten Fassung unverändert weiter, bis eine gemäss dieser Ziffer vereinbarte Änderung oder eine gemäss Ziffer 31 mitgeteilte Änderung der AGB wirksam wird.
31. Änderungen der AGB
Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert der mitgeteilten Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert; die Anbieterin weist in der Änderungsmitteilung auf diese Wirkung sowie auf das Kündigungsrecht des Kunden hin.
Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hinsichtlich der bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB-Version unberührt, bis eine neue Version tatsächlich wirksam vereinbart wurde - siehe die Versions-Referenzierung im Bestellnachweis (Legal Acceptance).
32. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung von Vlera OS kommt durch die Annahme eines Angebots der Anbieterin, durch eine von der Anbieterin angenommene Bestellung des Kunden oder durch die bei der Aktivierung bestätigte Leistungsvereinbarung zustande - einschliesslich der gesondert einzuholenden Zustimmung zu diesen AGB und zur Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung. Mit der Bestätigung erklärt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren.
33. Kein allgemeines freiwilliges Widerrufsrecht
Da sich Vlera OS ausschliesslich an Unternehmen im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit richtet (Ziffer 1), besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht. Ein darüberhinausgehendes freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt; das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Ziffer 13 bleibt hiervon unberührt.
34. Übertragung des Vertrags
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. Die Anbieterin kann den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Übertragung des Vlera-OS-Geschäftsbereichs auf ein verbundenes oder nachfolgendes Unternehmen übertragen, sofern die vertraglichen Leistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
35. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie rechtlich zulässig kommt.
36. Anwendbares Recht
Diese AGB sowie sämtliche Verträge über die Nutzung von Vlera OS unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der schweizerischen Kollisionsnormen, soweit diese auf ein anderes Recht verweisen würden.
37. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Nutzung von Vlera OS ist der Sitz der Anbieterin in Zürich, Schweiz, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
38. Anbieterin und Kontakt
Anbieterin: IDS Business Live AG, Badenerstrasse 808, 8048 Zürich, Schweiz (UID CHE-140.202.303, Handelsregisternummer CH-020.3.056.905-3). Kontakt: per E-Mail an hello@vlera-os.com (siehe auch die Kontaktseite unter /kontakt). Weitere Angaben zur Anbieterin finden sich im Impressum unter /impressum.